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Wichtige Änderungen zum 01.07.2010
Mehrwertsteuer auf Porto (Infopost / Infobrief)
Ab dem 01.07.2010
treten wichtige Änderungen in Kraft. Die Sendungsformen Infopost
und Infobrief (National und International) werden
umsatzsteuerpflichtig!
Auf das
Nettoentgelt der Porti wird dann die gesetzliche Umsatzsteuer
von derzeit 19% erhoben und auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. Auch
die Rücksendungen von Infopost-Sendungen werden damit
umsatzsteuerpflichtig. Lediglich die nationalen
Infobrief-Sendungen bleiben bislang von dieser Pflicht befreit.
Ebenso von der
Umsatzsteuerpflicht betroffen ist das Produkt Infopost
International. Sendungen in und Rücksendungen aus Zielländern
der Europäischen Union müssen künftig mit 19% besteuert werden.
Der Versand in übrige Länder außerhalb der EU bleibt
umsatzsteuerfrei. Hiervon ausgenommen sind wiederum die
Infobrief-Sendungen.
Änderungen bei der Zusatzleistung Vorausverfügung und der
Rücksendung
Der
grundsätzliche Prozess für Infopost und Infobrief bleibt, bis
auf die Rücksendung von Infopost und Infobrief sowie die Nutzung
der Anschriftenberichtigungskarte, unverändert. Die
Zusatzleistungen "Vorausverfügung" und
"Anschriftenberichtigungskarte" werden nach dem 30.06.2010 nicht
mehr angeboten.
Mit Einführung
der Umsatzsteuer zum 01.07.2010 ist die Rücksendung von Infopost
und Infobrief sowie der Anschriftenberichtigungskarte nur noch
mit Nutzung von PREMIUMADRESS möglich. Weitere Informationen zu
PREMIUMADRESS finden Sie auf der
Homepage der Deutschen Post AG.
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