Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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Frank Drenzeck
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Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen von uns, bei ständiger Geschäftsverbindung auch für alle zukünftigen Geschäfte, und zwar gegenüber Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur dann wirksam vereinbart, wenn sie von einer für uns vertretungsberechtigten Person schriftlich bestätigt ist. Dasselbe gilt für die wirksame Vereinbarung anders lautender Geschäftsbedingungen.

1. Angebot und Auftrag

1.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
1.2. Aufträge, Auftragsänderungen und Auftragsergänzungen sowie mündlichen Nebenabreden und Zusagen jeder Art sind für uns erst verbindlich, wenn sie uns schriftlich bestätigt sind.

2. Preise

2.1. Unsere Preise verstehen sich in Euro.
2.2. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung, Zollgebühren und Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe werden besonders berechnet.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Es gilt die auf der Rechnung genannte Zahlungsbedingung
3.2. Bei Dienst- oder Werkleistungen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
3.3. Barzahlungen, Überweisungen oder Zahlungen mit Scheck, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Besteller akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist.
3.4. Die Hereinnahme eines Wechsels durch uns bedarf schriftlicher Abrede, erfolgt nur zahlungshalber, ohne Skontoabzug und unter der Vorauszahlung der Diskontierbarkeit. Diskontspesen, Wechselsteuer und etwaige Verzugszinsen sind sofort zu bezahlen.
3.5. Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers nach Vertragsabschluss, oder wird uns nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers Bedenken bestehen, so können wir sofortige Begleichung unserer Forderung, auch wenn Stundung verabredet war, verlangen. Unter denselben Voraussetzungen können wir für noch nicht erfolgte Lieferungen und Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3.6. Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl auf etwaige Kosten, Zinsen und/oder auf die jeweils älteste fällige Hauptleistung angerechnet.
3.7. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur befugt, wenn und insoweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Falle der Zurückbehaltung von Zahlungen ist außerdem erforderlich, dass die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Sind wir gewährleistungspflichtig, so ist der Besteller zur Zurückbehaltung des Kaufpreises insoweit befugt, als dies im Verhältnis zum nachweislich entstandenen Mangel gerechtfertigt ist.
3.8. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, seit Fälligkeit Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskont zu berechnen.
3.9 Portozahlungen sind grundsätzlich im Voraus zu begleichen.

4. Lieferung

4.1. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist, dass der Besteller ihm obliegende Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt und wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden.
4.2. Lieferfristen verlängern sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, und anderen von uns nicht verschuldeten Ereignissen, die auf unsere Leistung von Einfluss sind. Solche Umstände berechtigen uns auch, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wir schadenersatzpflichtig werden.
4.3. Für Verzögerungen auf dem Post- oder Transportweg haften wir nicht.
4.4. Bei Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfristen beeinflussen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
4.5. Im Falle eines Lieferzeitverzuges ist der Besteller berechtigt, pro vollendete Woche Lieferverzug eine Verzugsentschädigung unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche in Höhe von 0,5% der Auftragssumme des verspäteten Teiles geltend zu machen, maximal jedoch 5%. Setzt der Besteller uns jedoch eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern wir die Nachfrist aus Gründen verstreichen lassen, die wir zu vertreten haben. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.6. Wir sind nicht verpflichtet, das uns überlassene oder in unserem Auftrag produzierte Werbematerial daraufhin zu prüfen, ob der Besteller Dritten gegenüber verpflichtet ist, eine Frist einzuhalten.
4.7. Teillieferungen sind zulässig.

5. Versand, Antransport, Rücktransport, Gefahr

5.1. Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
5.2. Dasselbe gilt für Antransport und Rücktransport von Waren, Material, Unterlagen, etc., die der Kunde zur Verfügung stellt, und zwar auch dann, wenn wir dabei tätig werden.
5.3. Ohne besondere Versandvorschriften des Bestellers können wir die Versendung auf dem uns geeignet erscheinenden Weg bewirken.
5.4. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Besteller oder der Empfänger zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Besteller über, wenn wir die Versandbereitschaft mitteilen.

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