Mail-Shop
Frank Drenzeck
Carl-Benz-Str. 17
73037 Göppingen
Telefon (07161) 654977-0
Telefax (07161) 654977-9
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote
und Verträge über Lieferungen und Leistungen von uns, bei
ständiger Geschäftsverbindung auch für alle zukünftigen
Geschäfte, und zwar gegenüber Kaufleuten, wenn der Vertrag zum
Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, und gegenüber einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Abweichungen von unseren
Bedingungen sind nur dann wirksam vereinbart, wenn sie von einer
für uns vertretungsberechtigten Person schriftlich bestätigt
ist. Dasselbe gilt für die wirksame Vereinbarung anders
lautender Geschäftsbedingungen.
1. Angebot und Auftrag
1.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
1.2. Aufträge, Auftragsänderungen und Auftragsergänzungen sowie
mündlichen Nebenabreden und Zusagen jeder Art sind für uns erst
verbindlich, wenn sie uns schriftlich bestätigt sind.
2. Preise
2.1. Unsere Preise verstehen sich in Euro.
2.2. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung,
Zollgebühren und Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich
gültigen Höhe werden besonders berechnet.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Es gilt die auf der Rechnung genannte Zahlungsbedingung
3.2. Bei Dienst- oder Werkleistungen sind wir berechtigt,
angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
3.3. Barzahlungen, Überweisungen oder Zahlungen mit Scheck, die
gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Besteller
akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung,
wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist.
3.4. Die Hereinnahme eines Wechsels durch uns bedarf
schriftlicher Abrede, erfolgt nur zahlungshalber, ohne
Skontoabzug und unter der Vorauszahlung der Diskontierbarkeit.
Diskontspesen, Wechselsteuer und etwaige Verzugszinsen sind
sofort zu bezahlen.
3.5. Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers
nach Vertragsabschluss, oder wird uns nachträglich bekannt, dass
gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers Bedenken bestehen, so
können wir sofortige Begleichung unserer Forderung, auch wenn
Stundung verabredet war, verlangen. Unter denselben
Voraussetzungen können wir für noch nicht erfolgte Lieferungen
und Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen
oder vom Vertrag zurücktreten.
3.6. Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl auf etwaige
Kosten, Zinsen und/oder auf die jeweils älteste fällige
Hauptleistung angerechnet.
3.7. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückbehaltung
von Zahlungen ist der Besteller nur befugt, wenn und insoweit
seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist. Im Falle der Zurückbehaltung von Zahlungen ist außerdem
erforderlich, dass die Gegenforderung auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. Sind wir gewährleistungspflichtig, so
ist der Besteller zur Zurückbehaltung des Kaufpreises insoweit
befugt, als dies im Verhältnis zum nachweislich entstandenen
Mangel gerechtfertigt ist.
3.8. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne
Mahnung berechtigt, seit Fälligkeit Zinsen in Höhe von 2% über
dem jeweiligen Bundesbankdiskont zu berechnen.
3.9 Portozahlungen sind grundsätzlich im Voraus zu begleichen.
4. Lieferung
4.1. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist,
dass der Besteller ihm obliegende Verpflichtungen rechtzeitig
erfüllt und wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden.
4.2. Lieferfristen verlängern sich, auch innerhalb eines
Lieferverzuges, angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen,
Betriebsstörungen, und anderen von uns nicht verschuldeten
Ereignissen, die auf unsere Leistung von Einfluss sind. Solche
Umstände berechtigen uns auch, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass wir schadenersatzpflichtig werden.
4.3. Für Verzögerungen auf dem Post- oder Transportweg haften
wir nicht.
4.4. Bei Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfristen
beeinflussen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem
Umfang.
4.5. Im Falle eines Lieferzeitverzuges ist der Besteller
berechtigt, pro vollendete Woche Lieferverzug eine
Verzugsentschädigung unter Ausschluss aller weitergehenden
Ansprüche in Höhe von 0,5% der Auftragssumme des verspäteten
Teiles geltend zu machen, maximal jedoch 5%. Setzt der Besteller
uns jedoch eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung,
so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern wir die
Nachfrist aus Gründen verstreichen lassen, die wir zu vertreten
haben. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.6. Wir sind nicht verpflichtet, das uns überlassene oder in
unserem Auftrag produzierte Werbematerial daraufhin zu prüfen,
ob der Besteller Dritten gegenüber verpflichtet ist, eine Frist
einzuhalten.
4.7. Teillieferungen sind zulässig.
5. Versand, Antransport, Rücktransport, Gefahr
5.1. Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers.
5.2. Dasselbe gilt für Antransport und Rücktransport von Waren,
Material, Unterlagen, etc., die der Kunde zur Verfügung stellt,
und zwar auch dann, wenn wir dabei tätig werden.
5.3. Ohne besondere Versandvorschriften des Bestellers können
wir die Versendung auf dem uns geeignet erscheinenden Weg
bewirken.
5.4. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die
Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Besteller oder
der Empfänger zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den
Besteller über, wenn wir die Versandbereitschaft mitteilen.
Weiter zu Teil 2