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Vorausverfügungen
Sie können entscheiden, was mit einem
unzustellbaren Brief passieren soll. Unzustellbar ist eine
Sendung dann, wenn sie nicht an einen Empfangsberechtigten
ausgeliefert werden kann, weil der Empfänger
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verstorben ist
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er die Annahme verweigert
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unter der angegebenen Anschrift zu
ermitteln ist
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ohne Nachsendeauftrag verzogen ist.
Mit einer Vorausverfügung im Adressfeld der
Sendung können Sie nun entscheiden, ob der Brief mit
entsprechenden Hinweisen an Sie zurückgesandt werden soll.
Folgende Vorausverfügungen gibt es:
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"Wenn Empfänger verzogen,
zurück!" oder "Wenn unzustellbar, zurück!"
Die Rücksendung von Infopostsendungen ist entgeltpflichtig.
Hüllenlose Infopostsendungen können nicht zurückgesandt
werden.
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"Bei Umzug
Anschriftenberichtigungskarte!", "Bei
Unzustellbarkeit Anschriftenberichtigungskarte!",
"Bei Mängeln in der Anschrift
Anschriftenberichtigungskarte!"
Die Ausfertigung und Übersendung einer
Anschriftenberichtigungskarte ist entgeltpflichtig.
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"Bei Umzug mit neuer Anschrift
zurück!"
Bei dieser Option erhalten Sie Ihre Sendung mit der neuen
Anschrift zurück. Die Sendung wird also bei Umzug nicht
nachgesandt.
oder "Nicht nachsenden!"
Die Sendung wird in keinem Fall nachgesandt.
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Kombination: "Wenn unzustellbar,
zurück!" Bei Umzug Anschriftenberichtigungskarte!"
Es ist auch möglich, eine andere Rücksendeadresse hierbei
anzugeben:
"Wenn Empfänger verzogen, zurück an ...
(Inlandsanschrift)"
oder "Bei Umzug Anschriftenberichtigungskarte senden
an ... (Inlandsanschrift)"
Weiter Informationen können Sie auch der
Info-Broschüre der Deutschen Post entnehmen, die Sie
hier als PDF herunterladen können.
Um bereits im Vorfeld sicher zu sein, dass
Mängel in der Anschrift ausgeschlossen sind, empfehlen wir Ihnen
vor dem Versand eine
Dublettenkontrolle mit Konsistenzprüfung der Adresse, ob
also ein logischer Bezug zwischen Postleitzahl, Straße und Ort
vorhanden ist - auch nicht existente Hausnummern können hierbei
ermittelt werden.
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