Mail-Shop
Frank Drenzeck
Carl-Benz-Str. 17
73037 Göppingen
Telefon (07161) 654977-0
Telefax (07161) 654977-9
Teil 2
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung aller, aus jedwedem
Rechtsgrund uns gegenüber dem Besteller im Zeitpunkt der
Lieferung zustehender Forderungen unser Eigentum. Bei laufender
Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die
Saldoforderung.
6.2. Veräußert der Besteller die gelieferte Ware
bestimmungsgemäß weiter, so tritt er schon jetzt die dadurch
entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen
Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche gem. 6.1. an uns
ab. Wir nehmen die Abtretung an.
6.3. Aus begründetem Anlass ist der Besteller auf unser
Verlangen verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer bekannt zu
geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte
erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen
Unterlagen auszuhändigen.
6.4. Wir werden Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die
zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 20% übersteigt.
6.5. Verbindet der Besteller die Ware mit anderen Gegenständen
zu einer einheitlichen Sache und ist die andere Sache als
Hauptsache anzusehen, so ist der Besteller verpflichtet, uns
anteilig Miteigentum zu übertragen.
6.6. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar
gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung oder Verbindung
weiterveräußert, so gilt die in 6.2. vereinbarte Voraussetzung
nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen
mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
7. Postfertigmachen von Werbesendungen
7.1. Werbesendungen werden in der bei uns üblichen Weise zum
Postversand fertiggemacht.
7.2. Gewähr für die Richtigkeit der uns von der Deutschen Post
AG gegebenen Auskünfte übernehmen wir nicht.
7.3. Wir sind nicht verpflichtet, vor der Weiterverarbeitung
oder Postauflieferung die Einhaltung von Portogrenzen und
Postbestimmungen durch den Besteller zu überprüfen.
7.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit, die gelieferten
Anschriften auf Richtigkeit zu überprüfen und eine
Adressenänderung dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen.
Evtl. anfallende Rücksendegebühren durch die Post oder anderen
Institutionen aufgrund einer vom Auftraggeber falsch gelieferten
Anschrift, gehen zu Lasten des Auftraggeber.
8. Ware, Material, Unterlagen, etc. des Bestellers
8.1. Vom Besteller anzuliefernde Ware, Material, Unterlagen,
etc. sind uns frei Haus anzuliefern.
8.2. Für Schäden haften wir ausschließlich nach Maßgabe der
Ziff. 11 und unter Beschränkung auf den Wert der Sache. Die
Versicherung weitergehender Risiken ist Sache des Bestellers.
8.3. Der Besteller haftet dafür, dass der Inhalt angelieferten
Werbematerials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und
nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Er stellt uns
von den etwaigen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
8.4. Wir sind nicht verpflichtet, die Stückzahl des Materials
oder der Drucksachen zu überprüfen, die der Besteller anliefert.
Verbindlich sind ausschließlich die Stückzahlen, die sich bei
der Verarbeitung durch uns ergeben.
8.5. Die Preise für das Postfertigmachen setzen einwandfrei zu
verarbeitendes Material voraus, andernfalls sind wir berechtigt,
angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.
8.6. Restmaterial dürfen wir spätestens 30 Tage nach
Auftragsabwicklung vernichten.
9. Beanstandungen
9.1. Beanstandungen wegen unvollständiger, unrichtiger oder
mangelhafter Lieferung bzw. Leistung und wegen Fehlens
zugesicherter Eigenschaften müssen uns, soweit durch zumutbare
Untersuchung feststellbar, unverzüglich, spätestens 8 Tage nach
Ablieferung, im Falle verdeckter Mängel unverzüglich nach deren
Entdeckung, und zwar in allen Fällen unter genauer Angabe der
Beanstandung schriftlich angezeigt werden.
9.2. Treten verdeckte Mängel auf, so ist eine etwaige
Verarbeitung der Ware unverzüglich einzustellen.
9.3. Hält der Besteller diese Verpflichtungen nicht ein, so gilt
die Ware als genehmigt.
10. Gewährleistung
10.1. Im Falle berechtigter Beanstandungen gem. Ziff.9. werden
wir nach unserer Wahl nachbessern, Ersatz liefern oder dem
Besteller einen Preisnachlass einräumen.
10.2. Ein Anspruch des Bestellers auf Wandlung besteht nur, wenn
die Nachbesserung fehlschlägt, die Ersatzlieferung wiederum
mangelhaft ist, Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich
sind oder von uns unzumutbar verzögert werden.
10.3. Im Falle der Nachbesserung tragen wir die zum Zwecke der
Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen bis höchstens zur
Hälfte.
10.4. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind
ausgeschlossen.
10.5. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem
Monat nach Zurückweisung durch uns, im übrigen nach Gesetz.
10.6. Umfasst ein uns übertragener Auftrag auch die Einlieferung
bei der Post, so haften wir für die Leistungen der Post nicht.
Wir handeln als Vermittler im Namen des Bestellers, auch wenn
der Besteller das Porto an uns bezahlt.
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